Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Dezember 2025 | so-u-l Holger Solbach

1. Geltungsbereich

Soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen von so-u-l Holger Solbach („Verkäufer“) ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebot & Unterlagen

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Logos und Produktbezeichnungen sind Eigentum ihrer Inhaber.

3. Preise & Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk exklusive Verpackung und Versand zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Neukunden oder Bonitätszweifeln behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse vor. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet.

4. Sonderanfertigungen & Stornierung

Unsere Produkte werden größtenteils auftragsbezogen gefertigt. Rücktritt und Umtausch sind bei Sonderanfertigungen ausgeschlossen, sofern kein Mangel vorliegt (§ 18 FAGG).
Stornogebühren & Bearbeitungskosten:
  • Stornierung nach Versand der Auftragsbestätigung: 30% des Auftragswertes (mind. 250 € pro Auftrag).
  • Stornierung nach Fertigungsbeginn: 80% des Warenwerts.
  • Bearbeitungsgebühr bei Warenwert unter 250 €: 50,00 € pro Bestellung.
  • Lagergebühr (bei Annahmeverzug > 1 Monat): 0,5% des Warenwerts pro angefangenem Monat.

5. Lieferung & Gefahrübergang

Liefertermine sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Höhere Gewalt oder unverschuldete Betriebsstörungen verlängern die Lieferzeit angemessen. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware ab Werk auf den Käufer über.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm daraus erwachsen.

7. Gewährleistung & Haftung

Für Unternehmer (B2B): Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
Für Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen (2 Jahre).
Hinweis zu LED-Produkten: Der Ausfall einzelner LEDs (bis zu 0,5% pro 1.000h) sowie technologisch bedingte Farbabweichungen (Binning) stellen keinen Mangel dar, sondern entsprechen dem Stand der Technik. Lichtstromrückgang durch normalen Verschleiß oder Verschmutzung ist von der Garantie ausgenommen.

8. Objektleuchten

Als Objektleuchten gelten alle Leuchten, die nicht im Standardkatalog enthalten sind (Sonderbau). Für diese Produkte werden Standardunterlagen (wie Wartungspläne) nur gegen gesonderte Beauftragung erstellt. Die Klärung der Montagebedingungen obliegt dem Käufer.

9. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Jenbach. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwaz in Tirol.
so-u-l Solbach und Licht | Schalserseitenweg 4, 6200 Jenbach
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