Herstellergarantie

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Beginn der Garantiezeit:
Sofern nicht anders vom Hersteller angegeben, beginnt die Garantiezeit mit dem Lieferdatum des Produkts.

Garantiebedingungen:
Die Garantie gilt ausschließlich unter folgenden Bedingungen:

  • Belastungen: Das Produkt darf keinen mechanischen oder chemischen Belastungen ausgesetzt sein, für die es nicht vorgesehen ist.
  • Verwendung: Die Produkte müssen in Übereinstimmung mit den angegebenen Produkt- und Verwendungsspezifikationen (z.B. Datenblatt, Produktetikett) sowie den gesetzlichen Bestimmungen und Normen verwendet werden. Sie müssen fachgerecht installiert und gemäß der beiliegenden Montageanleitung in Betrieb genommen worden sein.
  • Wartung und Reparatur: Wartungs- und Reparaturmaßnahmen müssen nach den Anweisungen des Herstellers durchgeführt werden. Wenn die Garantie eine obligatorische Fernwartung erfordert, muss der Kunde die notwendige Infrastruktur wie eine Internetverbindung bereitstellen.
  • Technische Normen: Die zulässigen Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen gemäß den technischen oder produktspezifischen Normen dürfen nicht überschritten werden.
  • Änderungen: Änderungen an programmierbaren Geräteparametern sind nur zulässig, wenn der Hersteller ausdrücklich zugestimmt hat.
  • Dienstleistungen: Dienstleistungen wie Software-Aktualisierungen oder zusätzliche Funktionen dürfen nur vom Hersteller oder einem vom Hersteller benannten Dritten durchgeführt werden.

Ausschlüsse von der Garantie:
Die Garantie gilt nicht für:

  • Einstellwerte: Einstellwerte oder Parametereinstellungen, die sich aufgrund von Verschleiß, Materialermüdung oder Verschmutzung ändern.
  • Mechanische Schäden: Mechanische Schäden durch Vandalismus, Wetter, Sand oder Verkratzung.
  • Oberflächenschäden: Oberflächenschäden, die weniger als 5 % der Gesamtfläche der Leuchte betreffen.
  • Nebenkosten: Nebenkosten im Zusammenhang mit der Mängelbehebung, wie Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Reise- und Umschlagzeit, Hebezeuge, Gerüste. Diese Kosten trägt der Käufer.
  • Kundenspezifikationen: Schäden aufgrund von Konstruktionen, Spezifikationen oder Anweisungen, die vom Kunden oder anderen Dritten bereitgestellt wurden.
  • Softwareprobleme: Produktmängel durch Softwarefehler, Bugs, Viren oder ähnliche Ursachen.
  • Höhere Gewalt: Schäden durch höhere Gewalt.
  • Altersbedingte Verfärbungen: Altersbedingte Verfärbungen und Versprödungen von Kunststoffteilen.
  • Wiederinbetriebnahme: Notwendige Wiederinbetriebnahme, Softwareaktualisierungen etc.
  • Verschleißteile: Verschleißteile wie Standardlampen, Batterien (sofern nicht anders definiert), Festplatten und Geräte mit mechanischen Verschleißteilen.

Erlöschen der Garantie:
Die Garantie erlischt sofort, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Garantiegebers Änderungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Fehlerbehebungen vornehmen.

Farbtoleranz und technische Daten:
Die Farbtoleranz von LED-Modulen wird durch die Herstellergarantie nicht abgedeckt. Lichtstrom und Leistung unterliegen bei neuen LED-Modulen einer Toleranz von ±10 %. Alle relevanten technischen Daten sind in den Produkt- und Anwendungsspezifikationen aufgeführt. Bei späteren Lieferungen von LED-Modulen können aufgrund technischer Neuerungen und nutzungsbedingter Änderungen Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Originalprodukten auftreten. Das betrifft insbesondere Lichtstrom und Leistung.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte:
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder verändert.

Geltendmachung eines Garantieanspruchs:
Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Kunde den Hersteller vor Ablauf der Garantiezeit und spätestens 30 Tage nach Feststellung des Mangels informieren und folgende Informationen angeben:

  • Kaufbeleg (Rechnung)
  • Produktname, Artikelcode, Herstellungsdatum, Herstellungscode
  • Anzahl oder Prozentsatz der betroffenen Leuchten
  • Installationsdatum

Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Programmierungen, Software) gehen zu Lasten des Käufers.

Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Käufers sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich beizustellen.

Ausgeschlossen sind weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn, daß diese durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht sind.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder zur Geltendmachung der Garantie an:

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